Bestuhlungsplan - Ingenieurbüro NEUMANN

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Bestuhlungsplan
Funktion
Bestuhlungspläne sollen die mögliche Möblierung der Versammlungsstätte darstellen. Diese muss auf die örtliche Notausgangssituation, Gebäudegröße und die maximal möglichen Tisch und Stuhlreihenlängen abgestimmt sein.
Forderung
Bestuhlungspläne werden als Teil der Baugenehmigung vom Bauamt für Versammlungsstätten gefordert.
Vorschrift
Die Ausarbeitung der Bestuhlungspläne bezieht sich auf die Versammlungsstättenverordnung. Diese ist regional unterschiedlich und in ihren Forderungen auch abhängig vom Baujahr des Gebäudes.
Prüfung
Ein Bestuhlungsplan wird einmalig vom Bauamt geprüft und genehmigt. Der genehmigte Plan darf dann für die vorgesehene Bestuhlung immer wieder verwendet werden, sofern sich keine neuen Forderungen aus Änderungen in der Versammlungsstättenverordnung oder durch Umbauten ergeben. Der für die Veranstaltung gültige Bestuhlungsplan muss aushängen.
Beispiel:
Bestuhlungsplan mit Eintragung der Rettungswege
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